Immer mehr Menschen aus dem deutschsprachigen Raum entscheiden sich dafür, nicht nur ein paar Wochen in Kroatien zu verbringen, sondern für mehrere Monate oder sogar dauerhaft zu bleiben. Doch wer länger als 90 Tage bleibt, muss sich offiziell bei den kroatischen Behörden anmelden.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Anmeldung für einen langfristigen Aufenthalt funktioniert – und worauf Sie achten sollten.
1. Wer muss sich in Kroatien anmelden?
Als EU-Bürger:in dürfen Sie sich bis zu 90 Tage ohne besondere Formalitäten in Kroatien aufhalten. Wenn Sie jedoch länger bleiben möchten – etwa als Überwinterer:in, digitale:r Nomade:in, Ruheständler:in oder während eines Probeaufenthalts – ist eine Anmeldung Pflicht.
Die Anmeldung betrifft alle, die:
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länger als 90 Tage am Stück in Kroatien leben möchten,
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eine Wohnung oder ein Haus dauerhaft mieten,
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sich perspektivisch ganz in Kroatien niederlassen möchten.
2. Wo erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Polizeidienststelle, genauer gesagt bei der Abteilung für Ausländerangelegenheiten der kroatischen Polizei.
Diese Dienststellen gehören zur übergeordneten Behörde MUP (Ministarstvo unutarnjih poslova) – dem kroatischen Innenministerium. In Foren und Erfahrungsberichten ist oft einfach von „der MUP“ die Rede, wenn es um die Anmeldung geht.
📝 Tipp: Eine Übersicht über die zuständigen MUP-Dienststellen in Ihrer Region finden Sie auf der offiziellen Website des Innenministeriums: mup.gov.hr
❓ Muss ich persönlich erscheinen?
Ja – die Anmeldung erfolgt persönlich vor Ort bei der zuständigen Polizeidienststelle. Eine Online-Anmeldung ist derzeit nicht möglich.
3. Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genauen Anforderungen können regional leicht variieren. Grundsätzlich sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
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Gültiger Reisepass oder Personalausweis
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Nachweis über den Wohnsitz (z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder eine unterschriebene Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters)
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Nachweis über Krankenversicherung (z. B. europäische Krankenversicherungskarte oder private Auslandsversicherung)
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Einkommensnachweis, abhängig vom Aufenthaltsgrund:
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Rentenbescheid bei Ruhestand
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Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung bei Erwerbstätigkeit
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Kontoauszüge oder Sparnachweise bei sonstigem Aufenthalt
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🔎 Welche Einkommensnachweise sind ausreichend?
Die Behörden prüfen, ob Sie finanziell abgesichert sind. Oft reichen Rentenbescheide oder regelmäßige Überweisungen. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, zusätzlich Kontoauszüge mitzubringen. Es gibt keine offiziell festgelegten Mindestbeträge, aber eine realistische Darstellung der Lebenshaltungskosten ist wichtig.
📝 Bringen Sie die Unterlagen möglichst in Kopie und Original mit – und falls möglich, auf Kroatisch oder mit Übersetzung.
4. Wann muss ich mich anmelden?
Spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Einreise müssen Sie sich bei der Polizei anmelden. Empfehlenswert ist es, dies möglichst frühzeitig zu tun – insbesondere dann, wenn Ihre Wohnsituation oder der Aufenthaltszweck schon feststehen.
⏱️ Wie lange dauert die Bearbeitung?
Je nach Region und Auslastung kann die Bearbeitung zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochendauern. In der Regel erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung direkt oder nach wenigen Tagen.
5. Was bekomme ich bei erfolgreicher Anmeldung?
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie:
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eine offizielle Aufenthaltsbescheinigung (in der Regel zunächst für 1 Jahr gültig)
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ein Dokument im Scheckkartenformat oder ein einfacher Zettel mit Ausweisnummer (je nach Region)
Diese Bescheinigung ermöglicht es Ihnen, z. B. eine kroatische Steuernummer zu beantragen, Verträge zu schließen oder ein Bankkonto zu eröffnen.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Sie die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.
🔄 Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltstitel und Daueraufenthalt?
Der Aufenthaltstitel ist zeitlich befristet (meist 1 Jahr) und muss regelmäßig verlängert werden. Nach fünf Jahren können Sie den dauerhaften Aufenthalt beantragen – dieser gilt unbefristet, solange Sie sich weiterhin regelmäßig in Kroatien aufhalten.
6. Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Wer sich länger als 90 Tage in Kroatien aufhält ohne Anmeldung, befindet sich offiziell in einem rechtswidrigen Aufenthaltsstatus. Mögliche Folgen:
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Geldstrafen bei Polizeikontrollen
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Probleme bei ärztlicher Versorgung, Vertragsabschlüssen oder Versicherungsfällen
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Schwierigkeiten bei einer späteren ordnungsgemäßen Anmeldung
7. Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben?
Viele Menschen behalten zunächst ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich bei – etwa bei einem Probeaufenthalt.
Das ist grundsätzlich möglich, solange Sie nicht offiziell aus Deutschland abgemeldet sind.
🧾 Allerdings gilt: Wer dauerhaft in Kroatien lebt und sich dort anmeldet, muss ggf. steuerliche und versicherungsrechtliche Änderungen beachten.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten – z. B. zu Themen wie Krankenversicherung, Steuerpflicht und Wohnsitzregelung.
8. Fazit & persönliche Tipps
Die Anmeldung für einen längeren Aufenthalt in Kroatien ist gut machbar, wenn Sie die nötigen Dokumente vorbereiten und rechtzeitig Kontakt zur zuständigen Stelle aufnehmen.
Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und lassen Sie sich bei der Anmeldung unterstützen. Wer länger in Kroatien bleiben möchte, sollte auch bei der Wohnungssuche auf die richtigen Rahmenbedingungen achten – etwa passende Verträge, Sprachkenntnisse und klare Mietvereinbarungen.
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