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Mietvertrag in Kroatien

Mietvertrag in Kroatien

Was gibt es zu beachten, welche Form muss eingehalten werden?

Sie haben ein passendes Mietobjekt in Kroatien gefunden, Sie können sich schon richtig ausmalen hier ganzjährig zu wohnen und das kroatische Lebensgefühl wann immer Sie möchten zu genießen? Dann erst einmal Herzlichen Glückwunsch! Jetzt geht es an die Mietvertragsunterzeichnung. Doch wie schaut ein solcher in Kroatien aus und welche Form muss eingehalten werden, damit er rechtlich bindend ist?

Mietvertrag Kroatien notariell Beurkunden

Die wichtigste Information für Sie ist: Ein Mietvertrag (Ugovor o najmu stana) sollte in Kroatien grundsätzlich notariell beurkundet werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ohne diese Beurkundung haben Sie bei einem Rechtsstreit im Ernstfall kein anerkanntes Dokument, auf das Sie sich beziehen können. Die Beurkundung selbst ist kurz, unkompliziert und kostet nur wenige Euro, sodass sie sich als Sicherheit immer lohnt.

Wo erhalte ich einen kroatischen Standardmietvertrag?

Den offiziellen kroatischen Standardmietvertrag können Sie in Buchhandlungen oder Schreibwarenhandlungen (Papirnica) erwerben. Dieser Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten von beiden Vertragsparteien. Wenn gewünscht, können Sie diesen mit den in Deutschland oder Österreich üblichen Verträgen abgleichen und an gewünschter Stelle ergänzen. Wenn Sie diese Aufgabe der Notarin oder dem Notar überlassen, haben Sie bitte immer im Hinterkopf, dass dieser nur auf Ihr Verlangen Paragraphen in den Vertrag aufnimmt. Sie müssen somit sehr klar sagen, was alles Vertragsbestandteil sein soll.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung. Bitte Fragen Sie Ihre Rechtsanwältin, Ihren Rechtsanwalt, Notarin oder Notar bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Mietvertrag.

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