Ist die dauerhafte Anmietung einer Wohnung in Kroatien einfach möglich?
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger ist das freie Reisen in der EU zur Gewohnheit geworden. Ohne Grenzkontrollen von einem ins nächste Land fahren, entspannt nur den Personalausweis im Gepäck. Doch geht dies auch problemlos, wenn ein längerer Aufenthalt geplant ist? Kann ich in Kroatien eine Wohnung mieten und dort dauerhaft bleiben? Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung miete in Kroatien?
Seit dem 01.01.2023 ist Kroatien Mitglied im Schengener Abkommen. Hierdurch entfallen unter anderem die Grenzkontrollen, sodass die Einreise nach Kroatien seit 2023 entspannt ohne Wartezeiten an der Grenze erfolgen kann. In der Theorie kann seitdem auch die Einreise für längere Aufenthalte erfolgen, ohne dass dies erfasst wird. Trotzdem gibt es für den dauerhaften Aufenthalt in Kroatien Einschränkungen.
Welcher Zeitraum gilt als Grenze zwischen Kurzaufenthalt und dauerhaftem Aufenthalt?
Kurzaufenthalte sind auch weiterhin problemlos möglich. Als diese gelten Reisen in Staaten, die Teil des Schengener Abkommens sind, von maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Möchten Sie jedoch eine Wohnung mieten in Kroatien, beabsichtigen Sie wahrscheinlich einen längeren Zeitraum in Ihrem neuen Zuhause zu verbringen. In diesem Fall müssen Sie sich spätestens acht Tage nach der abgelaufenden Frist bei der zuständigen Polizeidienststelle melden und ihren vorübergehenden Aufenthaltsort anzeigen. Sie erhalten als Bescheinigung über die erfasste Registrierung nun einen biometrischen Aufenthaltsausweis.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung. Bitte Fragen Sie Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Aufenthalt.